Rechtsprechung
FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG: keine Bindung bei vorrangig Berechtigten, Verhältnis vorrangig Berechtigter zu bestimmt Berechtigten im Monat des Eintritts der vorrangigen Berechtigung, Rückwirkung einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des vorrangig Berechtigten im Rahmen der Kindergeldzahlung durch das Vormundschaftsgericht; Vorliegen eines örtlich gebundenen Zusammenlebens sowie Gewährung von Unterhalt und Fürsorge als Voraussetzung für die "Aufnahme eines Kindes in einen Haushalt"; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Vormundschaftsgericht; Vorrang der tatsächlichen Haushaltsaufnahme
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirkung der Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Vormundschaftsgericht - Vorrang der tatsächlichen Haushaltsaufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1464
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99
Kindergeld: Wechsel der Haushaltszugehörigkeit im laufenden Monat
Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Eine Aufteilung des Kindergelds unter mehreren Personen ist unzulässig (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933;… Seewald/Felix, Kindergeldrecht, Kommentar, § 64 EStG Rz. 14;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A. I. Kommentierung, § 64 EStG Rz. 7).Dies führt dazu, dass im Falle eines Wechsels der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes während eines laufenden Monats, der Wechsel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933).
- BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Zwar führt eine auswärtige Unterbringung nicht automatisch zur Beendigung einer bestehenden Haushaltsaufnahme (BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BStBl II 2002, 244 undvom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934). - BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00
Kindergeld: mehrere Berechtigte
Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Zwar führt eine auswärtige Unterbringung nicht automatisch zur Beendigung einer bestehenden Haushaltsaufnahme (BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BStBl II 2002, 244 undvom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
- BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99
Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld
Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Ob dem aufnehmenden Berechtigten das Sorgerecht für das Kind zusteht, ist nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441). - BFH, 28.10.2004 - VIII B 253/04
Unterhaltsrente; Zahlung von Kindergeld an nur einen Berechtigten
Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Eine Unterhaltsrente im Sinne des § 64 Abs. 3 EStG setzt eine laufend wiederkehrende und gleichmäßige Geldleistung voraus (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2004 VIII B 253/04, BFH/NV 2005, 346). - BFH, 12.04.2007 - III B 171/06
NZB: Kindergeld, getrennt lebende Eltern, mehrfache Haushaltsaufnahme
Auszug aus FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07
Ein Kind kann auch in mehrere Haushalte aufgenommen sein (BFH-Beschluss vom 12. April 2007 III B 171/6, BFH/NV 2007, 1310).
- BFH, 19.04.2012 - III R 42/10
Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine …
Der Senat schließt sich damit der höchstrichterlichen Sozialrechtsprechung an, die zur Regelung in § 3 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. ergangen ist (BSG-Urteil vom 28. Februar 1980 8b RKg 5/79, Sozialrecht 5870 § 3 Nr. 2, juris; gleicher Auffassung hinsichtlich der Rückwirkung einer vormundschaftsgerichtlichen Berechtigtenbestimmung Urteil des FG München vom 21. Februar 2008 9 K 2096/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1464).Auch dessen Entscheidung würde nur insoweit zurückwirken, als eine Bestimmung des Berechtigten bislang gefehlt hat (Urteil des FG München in EFG 2008, 1464; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 24. November 2008 4 K 1187/08, EFG 2009, 350).
- OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11
Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4 …
Kommt es dort zu der Feststellung, daß die tatsächlichen Voraussetzungen für die Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 2, 3 bzw. Abs. 2 analog EStG nicht vorliegen, geht die familiengerichtliche Bestimmung ins Leere und ist der Auszahlungsempfänger nach den insofern vorrangigen steuerrechtlichen Regelungen zu bestimmen (vgl. FG München - Urteil vom 21. Februar 2008 - 9 K 2096/07 - EFG 2008, 1464 f = juris), werden die Voraussetzungen für die familiengerichtliche Bestimmung dagegen festgestellt, bleibt diese Bestimmung auch für die Familienkasse und die Finanzgerichte maßgeblich.Vielfach wird die Prüfung des nach steuerrechtlichen Maßstäben vorrangig Berechtigten auch für einzelne Zeitabschnitte zu abweichenden Ergebnissen führen (vgl. FG München - Urteil vom 21. Februar 2008 - 9 K 2096/07 - EFG 2008, 1464 ff. = juris).
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12
Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf …
Das steht neben der generell geringen Bewertung des Streits durch den Gesetzgeber hinsichtlich des Gebührenwerts auch mit der wirtschaftlichen Bedeutung für den Antragsteller und auch mit der begrenzten Bindungswirkung einer solchen Entscheidung (vgl. FG München EFG 2008, 1464) im Einklang.
- OLG Jena, 14.02.2013 - 2 WF 642/12
Beschwerde im Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Mindestwert …
Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07).Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07).
- OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11
Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf …
Die Familienkasse wäre an eine solche Bestimmung nicht gebunden, sondern hätte nach dem vorrangigen Obhutsprinzip selbst zu entscheiden (FG München, Urteil vom 21. Februar 2008, Az. 9 K 2096/07). - OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11
Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht …
- OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut …
Eine Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht kann diesen Grundsatz nach der Systematik des § 64 EStG nicht verdrängen, da eine Bestimmung durch das Vormundschaftsgericht nur dann Wirkung entfalten kann, sofern sich nicht bereits die Bestimmung des vorrangig Berechtigten aus § 64 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 bis 3 EStG ergibt (FG München, Urteil vom 21.02.2008, Az. 9 K 2096/07, Quelle: www.juris.de).